Kostenübernahme durch die Krankenkasse
In vielen Fällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Mütterpflege. Klickt auf einen Punkt, um mehr zu erfahren.
1. Rechtsgrundlage
Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach folgenden Rechtsgrundlagen:
§24h SGB V Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung
Die Versicherte hat einen Anspruch auf Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann (weil diese zum Beispiel auf der Arbeit ist).
§38 SGB V Haushaltshilfe im Krankheitsfall (für Mann oder Frau)
Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung, wegen Erkrankung oder auch bei einer akuten Verschlechterung einer chronischen Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Zuzahlungspflichtig von 10 % (min. 5 €, max. 10 € pro Tag).
Natürlich ist jederzeit eine Buchung auf Privatzahlung möglich.
2. Voraussetzungen
- Die versicherte Person kann den bisher selbstgeführten Haushalt nicht eigenständig fortsetzen (hierfür ist ein ärztlicher Nachweis nötig).
- Es befindet sich mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt.
- Im Haushalt ist niemand anwesend, der diesen fortführen kann (der Partner darf zum Beispiel nicht in Elternzeit sein).
3. Gründe für eine Kostenübernahme
Mögliche Diagnosen, die dich für eine Mütterpflege berechtigen, können sein:
Schwangerschaft
- Erhöhtes Risiko für eine Frühgeburt / Fehlgeburt
- Mehrlingsschwangerschaft
- Verkürzter Gebärmutterhals
- Blutungen in der Schwangerschaft / Bettruhe
- Vorzeitige Wehen
Psychische Diagnose
- Postpartale Depression / erhöhtes Risiko
- Anpassungsstörung
- Ängste
- PTBS
- Geburtstrauma
- Traumata anderer Ursachen
Geburtsbedingt
- Geburtsverletzungen
- Mehrlingsgeburt
- Ermüdung / Erschöpfung
- Starker Blutverlust unter der Geburt
- Anämie / Kreislaufprobleme
- Verzögerte Rückbildung
- Rectus Diastase
Stillen
- Stillrheuma
- Brustentzündung (Mastitis)
- Vasospasmus
Kaiserschnitt
- Wundheilungsstörung
- Starke Schmerzen nach Kaiserschnitt
- Stark eingeschränkte Mobilität nach Kaiserschnitt
- Wohnung nicht barrierefrei
- Kein langes Stehen / Tragen möglich
Beckenboden
- Beckenbodeninsuffizienz
- Beckenboden stark belastet durch Geburt / drohende Insuffizienz
- Senkung der Gebärmutter oder vorderen Scheidenwand
- Symphysenschmerzen mit eingeschränkter Mobilität
Mütterpflege Laura